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Hinweise * Anregungen * Hilfen

 

Schuldenfallen:
Als Schuldenfalle werden die Kosten bezeichnet, die nicht sofort aus dem geschlossenen Vertrag für den Schuldner erkenntlich sind. Hierbei unterscheiden sich die versteckten und die offensichtlichen Kosten.
1. versteckte Kosten:

  • Kosten die nur aus dem „Kleingedrucktem“ z.B. AGB’s, Randbemerkungen hervorgehen.
  • Abonnementverträge die automatisch bei Nutzung von Angeboten abgeschlossen werden .

2. offensichtliche Kosten:

  • Kredite
  • Kartenzahlungen
  • Verträge mit langjährigen Laufzeiten

Diese Ursachen führen dazu, dass sich Personen immer wieder überschulden.

Als Beispiele sind mal genannt:
- Internet Abzocke:
Im Internet werben immer wieder unseriöse Anbieter mit kostenlosen Angeboten
Häufig wird die Werbung auf jugendliche Personen zugeschnitten, weil diese jungen Kunden gerade für Musik, Videos oder andere Downloads empfänglich sind. In den AGB’s oder kleingedruckt am Rande der Sites werden, wenn überhaupt, die Abos nach erreichten Volumen oder ereichter Zeit erwähnt. Meist verlangen die Anbieter Kontodaten vorab ( für den Fall das man ja ein Abo abschließen will).
- Handy Abzocke:
Kostenlose Werbe-SMS aufs Handy für Klingeltöne, Wartemusik oder Videos werden immer mehr. Hier ist es oft so, dass die Datei zwar an sich kostenlos ist, aber der Downlod kann im zweistelligen Bereich liegen.
- Telefon Abzocke:
Immer wieder kommt es vor, dass Sie von irgendwelchen Firmen einen Anruf erhalten, die Ihnen kostenlose Tests von Produkten anbieten. Nach Zusage und Aufnahme Ihrer Anschrift bekommen Sie diese Produkte dann in regelmäßigen Abständen zusammen mit der Rechnung zugesandt.

Gegen diese Methoden kann man sich zwar wehren, aber vorbeugen ist besser als Heilen.
Sie haben ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen:
Das Unternehmen hat Sie ordentlich und in schriftlicher Form hierüber zu informieren. Sollten nicht alle Angaben erfolgt sein und Sie deshalb den Vertrag bereits abgeschlossen haben weil Ihnen wichtige Informationen vorenthalten wurden, besteht das Widerrufsrecht wegen Täuschung. Sollen Sie sich über ein geschlossenes Abonnement bzw. Vertrag nicht im Klaren gewesen sein, besteht ein Widerspruchsrecht wegen Irrtum.

Diese ganzen Fallen kann man oft umgehen. Sie sollten sich einige grundlegende Sachen vor Inanspruchnahme von „kostenlosen Angeboten“ überlegen. Oft spart etwas nachdenken viel Geld, Sorgen und Nerven:

  • Keiner hat etwas zu verschenken!
  • Es steckt immer ein Vorteil und Sinn für das Unternehmen dahinter!
  • Was hat das Unternehmen davon, wenn ich das Produkt kostenlos bekomme?
  • Warum Kontodaten angeben wenn von kostenlos die Rede ist?
  • Seien Sie skeptisch bei „kostenlosen Angeboten“!
  • Wo könnten Fallen eingebaut sein?
  • Wägen Sie Nutzen und Leistung gut ab.