Existenzgründer
Auf in die Selbstständigkeit
Aus den Medien erhält man oft Informationen, welche Zuschüsse und Unterstützungen man als Existenzgründer erhält, wenn man sich selbstständig macht.
Die Realität zeigt uns aber oftmals, dass dies nicht so einfach ist, wie es die Medien versprechen.
Wir helfen Ihnen dabei, alle zur Verfügung stehenden Ressourcen bei der Existenzgründung auszuschöpfen.
Weiterhin begleiten wir Sie unter anderem bei folgenden Schritten:
- Erstellung eines Gründungskonzeptes
- Aufstellung Betriebs- und Kapitalbedarf
- Rentabilitätsvorausschau, kurz- und langfristig
- Liquiditätsplan
- Investitions- und Kapitalbedarf
- Finanzierungsplan
- Begleitung zu Behörden
- Begleitung bei Bankgesprächen
Auch die richtige Wahl der Gesellschaftsform ist von Bedeutung.
Das Einzelunternehmen:
- jede selbständige Betätigung einer einzelnen natürlichen Person.
- haftet unbeschränkt und unmittelbar, mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen.
Die Personengesellschaft:
- Zusammenschluss von mehreren natürlichen Personen und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes.
- ist keine juristisch Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein.
Zu den typischen Personengesellschaften zählen
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (sog. GbR/BGB-Gesellschaft)
- Haftung jedes Gesellschafters als Gesamtschuldner, d.h. der einzelne Gesellschafter haftet zunächst für alle Schulden der GbR mit seinem Privatvermögen kann dann das Geld wieder von seinen Mitgesellschaftern verlangen.
Die Personenhandelsgesellschaften
Offene Handelsgesellschaft (OHG), auch als GmbH & Co. OHG
- Zusammenschluss von mehreren natürlichen Personen und/oder juristische Personen um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben
- Haftung jedes Gesellschafters
—bei Eintritt für bestehende Verbindlichkeiten
—Gesamtschuldner auch mit Privatvermögen
—bei Austritt noch 5 Jahre
Die Kommanditgesellschaft (KG), auch als GmbH & Co. KG
- Zusammenschluss von mehreren natürlichen Personen und/oder juristische Personen um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, wobei mindestens ein Gesellschafter ein Kommanditist und ein weiterer Komplementär ist.
- Haftung Komplementär: mit Geschäfts- und Privatvermögen uneingeschränkt als Gesamtschuldner,
- Haftung Kommanditist: bis zur Höhe der eingetragenen Haftsumme,
- Bei Ausscheidung eines Gesellschafters Haftet er noch 5 Jahre für Verbindlichkeiten, ein Kommanditist bis zur Haftsumme.
Daneben existieren als Personengesellschaft in Deutschland
- die Partnerschaftsgesellschaft (Freie Berufe)
- die stille Gesellschaft
- die Partenreederei
- die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
Kapitalgesellschaften
Die Kapitalgesellschaft ist eine private, durch Rechtsgeschäft gegründete Körperschaft, deren Mitglieder einen gemeinsamen, meist wirtschaftlichen, Zweck verfolgen
siehe auch
Aktiengesellschaft (AG),
- ist eine privatrechtliche, international bedeutsame, Vereinigung, bei der das Grundkapital in Aktien zerlegt ist.
- Aktionäre haften mit dem Grundkapital
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- Bei der KGaA handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, die an Stelle eines Vorstandes über persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre) verfügt.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- ist eine juristische Person des Privatrechts, an der sich andere juristische oder natürliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen.
- Haftung mit dem Geschäftsvermögen
Eine alternative zu den "normalen Deutschen" gibt es auch die Limited.
Limited Company (Ltd)
- britische, haftungsbegrenzte Gesellschaft
- Niederlassungsfreiheit in der EU
- Haftung mit Nominalkapital
Zum Download habe ich Beispiele und vorgefertigte Dokumente bereitgestellt
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